Allgemeines

 

Bei der Ausführung von Photovoltaikanlagen, die parallel zum öffentlichen Verteilernetz betrieben werden können, sind grundsätzlich die TOR (Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Übertragungs- und Verteilernetzen gemäß ELWOG) sowie die „Technischen Bedingungen und Betriebsanleitung für den Parallelbetrieb“ zu beachten.

 

Die TOR geben den allgemeinen Rahmen vor, innerhalb dessen der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage auszulegen ist.

Für die Planung, Errichtung und Überwachung von photovoltaischer Erzeugungsanlagen ist die OVE E 8101 maßgeblich.

 

 

 

 

 

Netzanschluss 

Der geeignete Netzanschlusspunkt wird vom Netzbetreiber gemeinsam mit dem Anschlusswerber festgelegt. Der Netzbetreiber legt auf Grund der Netzdaten die maximal mögliche Einspeiseleistung fest. Niederspannungs-Erzeugungsanlagen dürfen einphasig bis maximal 3,68 kVA Nennscheinleistung angeschlossen werden.

Photovoltaik-Erzeugungsanlagen müssen für Netzspeisung fest oder über berührungssichere Sondersteckverbindungen angeschlossen sein.

 

 

Entkupplungsstelle

Die Entkupplungsschutzeinrichtung hat die Aufgabe, die Erzeugungsanlage bei Netzausfall oder Netzstörungen vom Netz zu trennen und damit die Sicherheit bei Arbeiten am Netz zu gewährleisten (keine Rückspeisung ins Netz). Für Anlagen mit einer Summen-Wechselrichternennleistung bis 30 kVA und ohne Inselbetriebsfähigkeit, kann eine "Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordnetem Schaltorgan" (ENS) vorgesehen werden. Anlagen mit einer Summen-Wechselrichternennleistung über 30 kVA sind mit einem zentralen (externen) Netzentkupplungsschutz auszuführen.

Die Entkupplungsstelle ist im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber festzulegen. Die Schalteinrichtung muss für die entsprechende Kurzschlussleistung geeignet sein oder durch Sicherungen geschützt werden. Sie muss jedoch immer für die maximale Zu- bzw. Abschaltlast geeignet und überprüfbar sein.

Zur Durchführung der Funktionsprüfung der Netzentkupplungs-Schutzeinrichtung ist als Schnittstelle eine Klemmleiste mit Längstrennung und Prüfbuchsen vorzusehen. Diese ist an gut zugänglicher Stelle im plombierten Bereich des Messverteilers oder in einem Plombierbaren Gehäuse in Bereich des Messverteilers anzubringen. Die Ausführung der Klemmleiste ist den PV-Ausführungsschemen zu entnehmen.

  

Netzfreischaltstelle 

Für Anlagen mit einer Summen-Wechselrichternennleistung bis 30 kVA kann als Entkupplungseinrichtung und Schaltstelle eine "Einrichtung zur Netzüberwachung mit zugeordnetem Schaltorgan" (ENS) vorgesehen werden.

Anlagen mit einer Wechselrichter-Summenleistung größer 30 kVA, unabhängig von der Anzahl der Wechselrichter, müssen mit einem zentral angeordneten Entkupplungsschutz gemäß TOR Erzeuger ausgeführt werden. Bei diesen Anlagen ist zusätzlich eine dem Netzbetreiber jederzeit zugängliche Schaltstelle erforderlich. Bei Anlagen mit Kabelanschluss ist diese in der Regel durch die vorhandenen Schalteinrichtungen des Netzbetreibers (z.B. im Kabelverteiler) gegeben. Für Anlagen mit Freileitungsanschluss muss eine Schaltstelle entsprechend TOR Erzeuger (vom Anlagenerrichter) aufgebaut werden.

Die Schaltstelle muss Trennfunktion und ein entsprechendes Lastschaltvermögen aufweisen und kann, nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber, mit dem Entkupplungsschalter identisch sein.   

Wechselrichter

Grundsätzlich wird die Verwendung von dreiphasigen Wechselrichtern empfohlen, da das Einspeisepotential gegenüber einphasiger Einspeisung um den Faktor 6 höher ist. Es kann also dreiphasig, bei selben Netzvoraussetzungen, die sechsfache Energie in Netz gespeist werden ohne negative Netzrückwirkungen zu bewirken.

 

Inbetriebsetzung 

Die Inbetriebsetzung wird nach erfolgter Fertigstellungsmeldung (durch den Elektroinstallateur) von unserem PV-Team koordiniert.

Der Netzbetreiber ist bei der Prüfung der technischen Einrichtung anwesend und ist berechtigt einen dokumentierten Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen zu verlangen.

 

 

 

 

 

 

 

Ausführungsbeispiele PV Anlagen